New limiting values @ Germany, 5Ghz Band with 4000mW

Hello,

The responsible authority in Germany has established new limiting values for the 5 GHz band now. The maximal EIRP is now 4000mW @ 5755 bis 5875 MHz. I would like to know if somebody knows useable MikroTik-hardware (mini-PCI Cards etc.) and by chance where I can order these.

By the way, sry for my bad english :laughing:

Your English is more than fine. The worst spellers never apologize, and the apologizers never have any problems :open_mouth:

@sebden: What hardware do you look for? Using a normal CM9 minipci card (ca. 17dbm) + 20 dbi panel
antenna - cable loss gives you roughly 36 dbm (4 Watt) ... so no need for "special" hardware.
BTW .. You have a link to the "4000mW allowed in gemany" news ??
(in Deutsch: Wo hast Du die neue Regelung gelesen?)

seandsl

link too "Allgemeinzuteilung Bundesnetzagentur of “Broadband Fixed Wireless Access” "

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/11239.pdf

So you missed a thread. This is already adressed. In 2.9 you need wireless-crd
package. In 3.x it’s built into. You have to select a special country for this to
work.

But: As no ATPC is built into 2.9 and 3.0 so far the sending power is fixed to the
lowest power of the power regulation range. So we’re waiting on ATPC to happen
in 3.0 RC X.

Ois kloa :wink:)

Stefan

Ah ok, thanks at all for your helpfull answers :smiley:

If sometime the link from itsh.net is broken, here are the news:

BFWA - Broadband Fixed Wireless Access

Am 30. August 2007 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA, frĂŒher RegTP) einen weiteren Frequenzbereich im 5-GHz-Band freigegeben. Es handelt sich dabei weitestgehend um den aus dem Standard IEEE 802.11a bekannten Subband 3. Lediglich eine Verschiebung um 20 MHz nach oben wurde festgelegt sodaß hier nun der Bereich 5755 bis 5875 MHz zur VerfĂŒgung steht. Dieses 120 MHz weite Band bietet Platz fĂŒr 6 KanĂ€le ĂĄ 20 MHz Breite.

Wie der Name “Broadband Fixed Wireless Access” schon sagt soll damit vorallem der Bereich der semiprofessionellen Anwendungen angesprochen werden. Daher richtet sich die Nutzungsmöglichkeit dieses Bereiches auch nur an gewerbliche öffentliche Kommunikationsdienstleister. Aus diesem Grund wurde fĂŒr die Nutzung des Frequenzbereiches auch keine spezielle Technik vorgeschrieben. Den Nutzern ist es also selbst ĂŒberlassen, ob sie hier WLAN-Techniken oder auch z.B. WiMAX einsetzen wollen.

Top: 4000 mW EIRP

Eine der herausstechendsten, vielleicht die wichtigste Neuerung, ist die höhere zulÀssige Àquivalente isotrope Abstrahlleistung von 36 dBm oder 4000 mW. Ferner wurde eine spektrale Grenze von 200 mW pro MHz festgelegt. Bei 20 MHz breiten KanÀlen eben besagte 4000 mW.

Am Beispiel einer 6 km langen WLAN-Richtfunkstrecke ergibt sich hier folgendes Bild: GemĂ€ĂŸ den physikalischen Gesetzen steigt die StreckendĂ€mpfung bei zunehmender Frequenz. Der niedrigste im Außenbereich nutzbare WLAN-Kanal im 5-GHz-Band ist der Kanal 100 bei 5500 MHz. Der höchste nach dem neuen Standard nutzbare Kanal ist Kanal 171 bei 5855 MHz. Bei optimalen Sichtbedingungen betrĂ€gt die Differenz der StreckendĂ€mpfung 0,52 dB zwischen diesen beiden KanĂ€len.

Daraus ergibt rechnerisch sich an diesem Beispiel der 6 km langen Richtstrecke eine Steigerung des Signal-Rauschabstandes um 5,48 dB.

Flop: DFS und Radarerkennung noch restriktiver

Leider sieht es nach der aktuellen Sachlage so aus, daß die Bestimmungen des ohnehin schon sehr restriktiven Standards EN 301 893 nochmals verschĂ€rft wurden. Hier gilt nun die neue europĂ€ische Norm EN 302 502.

Neben den bereits bekannten Unsinnigkeiten wie dem lĂ€stigen 24-Stunden-Rescan wurden leider noch weitere “genormte Störquellen” eingebaut. Hier sei vorallem eine Erhöhung der Anzahl zu erkennender Radarmuster genannt. Bisher waren es derer drei, nun sieht es so aus als wĂ€ren es 6. Dadurch ist eine erhöhte Anzahl von Fehlerkennungen zu erwarten.

Um auch die letzten bekannten “Schleichwege” um die Linkdown-Zeiten herum auszuschließen werden erstmals auch solche GerĂ€te erfasst, welche mehrere Funkmodule enthalten. Darin wird festgelegt, daß sobald eines der Funkmodule ein Radar erkennt, sĂ€mtlichen weiteren Funkmodule des selben GerĂ€tes den Funkbetrieb einzustellen haben. Egal auf welchem Kanal sie gerade arbeiten.

Eine weitere unangenehme Neuerung ist eine zehnsekĂŒndige “Channel Move Time” (CMT). Diese legt fest, daß bei einem von DFS ausgelösten Kanalwechsel eine Sendepause von 10 Sekunden zu erfolgen hat. Damit dĂŒrften schnelle Kanalwechsel wie bisher vom 5-GHz-WLAN bekannt im neuen Frequenzbereich nicht mehr möglich sein.

Inwieweit vorhandene WLAN-Hardware durch Firmwareupdates nachgerĂŒstet werden kann ist noch nicht bekannt. Zwar sind z.B. alle 11a-WLAN-ChipsĂ€tze des Herstellers Atheros prinzipiell in der Lage, den neuen Frequenzbereich mit angemessener Sendeleistung zu nutzen. Doch wie es mit den neuen Anforderungen an Radarerkennung aussieht konnte auf Anfrage noch kein Hersteller sagen.

Bei Lancom Systems wird die Sachlage derzeit analysiert. Stellungnahmen weiterer bekannter WLAN-Hersteller stehen noch aus. Auch sind die technischen Details derzeit noch mit Vorsicht zu genießen, die europĂ€ischen Normen des ETSI lassen oft einigen Raum fĂŒr Diskussionen und Interpretationen.

Meldepflicht

FĂŒr die Nutzung des BFWA-Frequenzbereiches werden verschiedene Anmeldungen bei der Bundesnetzagentur notwendig. Durch die BeschrĂ€nkung von BFWA auf den gewerblichen Bereich ist man zunĂ€chst als gewerblicher Telekommunikationsanbieter meldepflichtig. Das entsprechende Meldeformular ist in den Literaturquellen unter [2] verlinkt.

Der Anmeldung ist ein Verzeichnis der geplanten Standorte von BFWA-Funkanlagen beizugfĂŒgen. Die Bundesnetzagentur ist berechtigt, solche Anlagen auf KonformitĂ€t zu ĂŒberprĂŒfen. Die unter [1] verlinkte Allgemeinzuteilung legt auch fest, daß den Mitarbeitern der Zugang zu den Anlagen zu gewĂ€hren ist. Man sollte also davon ausgehen daß BFWA-Anlagen kontrolliert werden.

Mit den Anmeldeformalien wird man aber von der Bundesnetzagentur nicht allein gelassen. Auf Anfrage helfen die Mitarbeiter der BNetzA bei der richtigen Anmeldung. Kosten fallen fĂŒr beide Anmeldungen jedenfalls keine an - von Portokosten mal abgesehen.